Gebietseigene Gehölze
Gehölzanpflanzungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Landschaftsgestaltung, des Biotopverbundes und der Ingenieurbiologie. In der freien Natur sind entsprechend Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) seit dem 2. März 2020 zwingend gebietseigene Bäume und Sträucher zu verwenden.
Möchten Sie Gehölze in der freien Natur pflanzen, benötigen Sie Informationen
- zu den zugelassenen Arten,
- zu den Vorkommens- bzw. Herkunftsgebieten, aus denen die eingesetzten Pflanzen stammen dürfen,
- zu den Zertifikaten, die zum Nachweis der gebieteigenen Herkunft anerkannt werden und
- zu den Anbietern, über die Sie zertifizierte gebietseigene Gehölzware beziehen können.
Möchten Sie als Baumschule gebietseigene Gehölze für Sachsen produzieren, benötigen Sie zudem Informationen über anerkannte Erntebestände im Freistaat.